Rechtliche Hinweise.
Bekannte Kontaktdaten
PF Medical
Alessandro Pülz
Ahrensfelder Chaussee 142
12689 Berlin
Telefon: 030 936 65 108
E-Mail: info@pf-medical.de
Noch einzusetzen und zu bestätigen
- Vollständige Unternehmensbezeichnung und Rechtsform
- Vertretungsberechtigte Person
- Inhaltlich verantwortliche Person
- Vermittlerstatus nach Gewerbeordnung und zuständige Aufsichtsbehörde
- Registrierungsnummer und Link zum Vermittlerregister
- Umsatzsteuer-ID, sofern vorhanden und erforderlich
- Berufshaftpflichtangaben und räumlicher Geltungsbereich, soweit erforderlich
Datenschutz – technischer Entwurfsstand
Die aktuelle Vorschau setzt keine Analyse- oder Marketingdienste ein. Angaben aus dem Anfrageformular werden verschlüsselt an den Formularserver übertragen, dort nicht in einer Formulardatenbank gespeichert und unmittelbar per Hostinger-E-Mail an makler@puelz.eu sowie als Kopie an die angegebene Absenderadresse versandt. Die versandten Nachrichten verbleiben entsprechend den Einstellungen und Aufbewahrungsfristen der beteiligten E-Mail-Postfächer.
Vor dem Livegang muss die Datenschutzerklärung an das tatsächliche Hosting, Server-Logfiles, ein mögliches Formular-Backend, eingebundene Schriftarten, Bilder, Karten, Analysewerkzeuge, Consent-Management und weitere Dienstleister angepasst werden.
Mindestens zu ergänzen
- Verantwortlicher und Datenschutzkontakt
- Zwecke, Rechtsgrundlagen und Speicherdauer jeder Verarbeitung
- Hostinganbieter und Auftragsverarbeitung
- Empfänger beziehungsweise Empfängerkategorien
- Betroffenenrechte und Beschwerderecht
- Drittlandtransfers, falls Dienste außerhalb des EWR eingesetzt werden
Erstinformation – noch nicht veröffentlichungsfähig
Die gesetzlich erforderliche Erstinformation für Versicherungsvermittler muss aus den aktuellen Unternehmens- und Registrierungsunterlagen übernommen werden. Dazu gehören insbesondere Identität und Anschrift, Vermittlerstatus, Registerdaten, Beteiligungsverhältnisse, Art der Vergütung sowie zuständige Schlichtungsstellen.
Bis diese Angaben bestätigt und eingepflegt sind, darf diese Entwurfsseite die bestehende gültige Erstinformation nicht ersetzen.