Strahlenschutz: Nachschulung nicht vergessen!

12.01.212 | Cathrin Conradi

Die Experten der TÜV SÜD Akademie vermitteln das notwendige Fachwissen mit hohem Praxisbezug in umfassenden Erst- und Wiederholungsschulungen. "Wer im medizinischen Bereich mit Strahlung arbeitet, muss Gefahren und Risiken genau kennen, um sich selbst und die Patienten optimal schützen zu können", meint Anita Lenzser vom Kompetenz Center Medizin und Gesundheit der TÜV SÜD Akademie. Der Fachkunde-Nachweis im Strahlenschutz ist deswegen notwendige Voraussetzung für den Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung wie z.B. Beispiel Röntgenstrahlung. Alle fünf Jahre auffrischenDie Röntgenschutzverordnung gibt vor, dass Ärzte und medizinisches Personal, die Strahlen diagnostisch oder therapeutisch anwenden oder ihre Anwendung verschreiben, eine entsprechende Ausbildung und praktische Erfahrung im Umgang mit Röntgenstrahlen nachweisen und ihre Fachkunde regelmäßig alle fünf Jahre in Schulungen auffrischen müssen. Wer im Jahr 2007 die entsprechenden Kurse belegt hat, muss dieses Jahr sein Wissen erneuern.

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