Reaktionen auf Sterbehilfe-Urteil

04.04.2012:

Der Jurist und Experte für Medizin- und Gesundheitsrecht Jochen Taupitz hat der deutschen Ärzteschaft nahegelegt, davon abzusehen, ein Verbot der Beihilfe zum Suizid standesrechtlich festschreiben zu wollen. Das gestern bekannt gewordene Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts, wonach Ärzte in besonderen Ausnahmefällen sterbewilligen todkranken Patienten entsprechende Medikamente überlassen dürfen, habe Medizinern einen „kleinen Türspalt“ geöffnet, sagte Taupitz der Nachrichtenagentur dpa. Er hält die Mediziner für die geeignetste Berufsgruppe für einen assistierten Suizid. Taupitz ist Direktor des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim und Mitglied des Deutschen Ethikrates.

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