Krankenschwester vom Mordvorwurf freigesprochen

04.11.2011

Einem Gerichtssprecher zufolge habe der Vorsitzende Richter Tilman Wagner zwar von "gewichtigen Hinweisen" darauf gesprochen, dass die wegen schwerer Körperverletzung bereits vorbestrafte Cornelia V. die beiden Patienten zu Tode gespritzt habe, aber letztendlich seien die Zweifel an ihrer Täterschaft zu groß gewesen. Auf Basis des Grundsatzes „in dubio pro reo“ konnte Cornelia V. das Gericht als freie Frau verlassen. Die Staatsanwaltschaft will nun prüfen, ob sie gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen wird. 

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