Kabinett beschließt Pflegereform

29.03.2012:

Das Bundeskabinett hat gestern wie erwartet den Entwurf von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) für das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) beschlossen. Danach sollen Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz ohne Pflegestufe ab dem 1. Januar 2013 monatlich ein Pflegegeld von 120 Euro oder Pflegesachleistungen von bis zu 225 Euro erhalten. Pflegebedürftige in Pflegestufe I hätten Anspruch auf 305 Euro Pflegegeld oder Pflegesachleistungen von bis zu 665 Euro, Pflegebedürftige in Pflegestufe II auf 525 Euro Pflegegeld oder Pflegesachleistungen von bis zu 1.250 Euro. Zudem sollen die Leistungsinanspruchnahme flexibilisiert, Beratungsangebote ausgebaut, Angehörige besser entlastet und alternative Wohnformen mit einem speziellen Initiativprogramm gefördert werden. In den Wohngruppen erhielten Pflegebedürftige zudem zusätzliche 200 Euro pro Monat, wodurch eine Betreuungskraft finanziert werden könnte. Nicht in der Reform enthalten ist die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes. Sie soll in mehreren Schritten erfolgen und von einem Expertenbeirat parallel zum Gesetzgebungsverfahren vorbereitet werden. Auch die freiwillige private Pflegevorsorge, die ab dem 1. Januar 2013 steuerlich gefördert werden soll, muss separat gesetzlich geregelt werden.

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