Hessische Hygieneverordnung sieht Meldepflicht vor

01.12.2011:

In Hessen hat Sozialminister Stefan Grüttner (CDU) gestern die Anfang
der Woche von der Landesregierung beschlossene Hygieneverordnung
vorgestellt. Sie soll voraussichtlich Anfang Dezember in Kraft treten
und schreibt unter anderem eine Meldepflicht für nicht mehr
therapierbare multiresistente Erreger (MRE) vor. „Hessen trägt damit als
bislang einziges Bundesland der weltweiten Zunahme dieser Erreger
Rechnung“, so Grüttner. Künftig müssen medizinische
Einrichtungen in Hessen bei der Überweisung, Verlegung oder Entlassung
von betroffenen Patienten die aufnehmende Einrichtung oder den
niedergelassenen behandelnden Arzt über die Infektion informieren. Zudem
verpflichtet die Verordnung stationäre Einrichtungen auf die
Einrichtung einer Hygienekommission, der neben dem Vorstand ärztliches,
pflegerisches und technisches Hygienefachpersonal sowie etwa
Mikrobiologen oder Apotheker angehören und die verbindliche Hygienepläne
zu Abläufen in einzelnen Bereichen festlegen soll. Zudem schreibt die
Verordnung den Mindestbedarf an Hygienefachpersonal in den jeweiligen
Einrichtungen vor. Die Fortbildung der entsprechenden Fachkräfte müssen
die Einrichtungen sicherstellen und die Beschäftigten zu diesem Zweck
freistellen.

Kompletter Artikel: Hessische Hygieneverordnung sieht Meldepflicht vor



[ zurück ]