G-BA öffnet Weg für Delegation ärztlicher Aufgaben

21.10.2011:

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Weg frei gemacht für Modellversuche zur Übertragung ärztlicher Aufgaben an Pflegefachkräfte. Das höchste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitssystem beschloss gestern eine entsprechende Richtlinie.

 Diese sieht vor, dass speziell ausgebildete Kranken-, Kinderkranken- und Altenpfleger bislang Ärzten vorbehaltene Tätigkeiten bei der Versorgung von Menschen mit Diabetes, Hypertonie, chronischen Wunden oder einer Demenzerkrankung übernehmen.

Bevor die Richtlinie in Kraft treten kann, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) allerdings zwei Monate Zeit die Direktive zu überprüfen.

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