Bundestag verabschiedet Organspendegesetz

25.05.2012

Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Neuregelung der Organspende beschlossen. Durch die darin eingeführte Entscheidungslösung wird jeder Bürger künftig regelmäßig zu seiner grundsätzlichen Spendenbereitschaft befragt und eine eventuelle Erklärung schriftlich dokumentiert. Für die breite Aufklärung der Bevölkerung sind die Länder, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und die Krankenkassen zuständig.  Der gesundheitspolitische Sprecher der Union Jens Spahn (CDU) begrüßte die Verabschiedung des Gesetzes. „12.000 Menschen in Deutschland warten derzeit auf ein Spenderorgan, drei von ihnen müssen täglich sterben, weil sie vergeblich warten mussten, weil es keine Organspende für sie gab.“ Er sah es als erfreuliches Zeichen, dass der Bundestag mit so großer Mehrheit „heute etwas Gutes für viele Menschen in Deutschland tun“ könne.

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