16.04.2012:
Die Sparauflagen für die deutschen Krankenhäuser zur Sanierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind laut einem Gutachten des Juristen Helge Sodan nicht mehr verfassungskonform. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ am Samstag berichtete, kommt Sodan in dem Rechtsgutachten im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zu dem Ergebnis, dass das Ziel der Kürzungen in den Kliniken, die Schließung einer Finanzierungslücke in der GKV, inzwischen erreicht sei. Dafür sprechen auch nach Ansicht der DKG die aktuellen Finanzreserven der GKV in zweistelliger Milliardenhöhe. Damit hätten sich „die tatsächlichen Verhältnisse erheblich gewandelt, so dass der Gesetzgeber hie eine Beobachtungs- und gegebenenfalls Nachbesserungspflicht hat“, zitiert die Zeitung aus dem Gutachten.
Kompletter Artikel: Sparauflagen für Kliniken verfassungswidrig