Bundesrat: Blaue Karte EU auch für Pflegekräfte

16.02.2012:

Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der EU in Bundesrecht durchgewunken. Damit steht der Einführung der „Blauen Karte EU“ nichts mehr im Wege. Für den neuen Aufenthaltstitel müssen Bewerber einen Hochschulabschluss und ein Arbeitsverhältnis hierzulande mit einem Bruttojahresgehalt von mindestens 44.000 Euro nachweisen oder in Mangelberufen von 33.000 Euro. Auf eine Vorrangprüfung wird für beide Gruppen verzichtet, das Aufenthaltsrecht wird nach zwei Jahren erteilt, Familienangehörige sollen sofort uneingeschränkt arbeiten dürfen. Die Länderkammer begrüßt in ihrer schriftlichen Begründung die Verbesserungen in der Arbeitsmigration, bringt aber auch den Wunsch zum Ausdruck, die Blaue Karte auf Berufe auszuweiten, die nicht zwingend einen Hochschulabschluss erforderten. So könnte etwa dem erhöhten Fachkräftebedarf in Pflege und Gesundheitswesen begegnet werden.

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