Krisenzeiten für die gesetzliche Rente. Immer weniger Versicherte zahlen für immer mehr Rentner und ein Ende der Entwicklung ist nicht in Sicht.
Eigenverantwortung ist deshalb heute wichtiger denn je – wenn Sie auch im Ruhestand finanziell gut versorgt sein wollen, müssen Sie rechtzeitig vorsorgen.
Die Riester-Rente ist ein Sonderfall innerhalb der privaten Rentenversicherung und für viele ein Einstieg in die private Altersvorsorge.
Sie wird vom Staat durch besondere Zuschüsse und Steuerbegünstigungen gefördert.
Die wichtigsten Eckdaten zur Riester-Rente:
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Privatvorsorge, mit der Sie Ihre persönliche Vorsorgelücke schließen können. Während Ihres aktiven Arbeitslebens als angestellte Krankenschwester, Krankenpfleger, OTA, Altenpflegerin, … zahlen Sie Beiträge in einen privaten Rentenvertrag, einen Banksparplan oder Fonds, als Extra erhalten Sie wachsende staatliche Zulagen und Steuervergünstigungen. Später bekommen Sie lebenslang monatliche Leistungen - in Form einer Rente oder eines Auszahlungsplans. Es ist aber auch eine Teilauszahlung von bis zu 30 Prozent des Altersvermögens möglich; die Leistung muss also nicht ausschließlich als lebenslange Rente
gewährt werden. Außerdem können bis zu zwölf Monatsrenten in einem Betrag als Jahresrente ausgezahlt werden.
Anders als bei der gesetzlichen Rente, wo die Zahlungen der Versicherten schon im nächsten Monat wieder an die Rentner fließen, werden die Beiträge zu privaten Vorsorgeverträgen einschließlich der staatlichen Zulagen angespart und später zuzüglich Zins und Zinseszins als lebenslange Renten wieder ausbezahlt.
Die Riester-Rente ist vor allem für Arbeitnehmer und ihre Ehepartner geeignet, sie ist bei niedrigem Einkommen oder für Anleger mit Kindern sinnvoll, aber auch für besser verdienende Angestellte und Beamte aufgrund der hohen steuerlichen Förderung attraktiv.
Für Selbstständige und Freiberufler ist wegen der speziellen steuerlichen Abzugsmöglichkeiten vor allem das Modell der Rürup-Rente (Link auf Rürup-Rente) interessant.
Alle gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer, alle Beamten, Soldaten und Zivildienstleistende, Eltern im Erziehungsurlaub, freiwillig gesetzlich
Rentenversicherte, geringfügig Beschäftigte und Arbeitslose haben Anspruch auf Zulagen und Steuervorteile für ihren Riester-Vertrag. Staatliche Förderung bekommen auch die nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigten Ehepartner von Arbeitnehmern, sofern sie sich für einen eigenen Altersvorsorgevertrag entscheiden - z.B. die mit einem versicherungspflichtigen Arbeitnehmer verheiratete Hausfrau mit eigener Riester-Police. Als Selbstständiger oder Freiberufler haben Sie nur dann Anspruch auf staatliche Förderung im Rahmen einer Riester-Rente, wenn Ihr Ehepartner versicherungspflichtig berufstätig ist und Sie eine eigene Riester-Police besitzen. Ansonsten ist die Rürup-Rente (Link auf Rürup-Rente) eher auf Selbstständige und Freiberufler zugeschnitten.
Wer 2012 vier Prozent des Brutto-Jahresgehaltes in eine geförderte private Altersvorsorge investiert hat, bekommt zusätzlich vom Staat eine Grundzulage in Höhe von 154 Euro (Ehepaar doppelt) plus eine Kinderzulage in Höhe von 185 Euro pro Kind. Für Kinder, die
ab 2008 geboren wurden, wird die Riester-Zulage auf 300 Euro erhöht. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, bleibt es bei der bisher festgelegten Zulage von 185 Euro pro Kind. Unter 25-Jährige erhalten zusätzlich eine einmalige staatliche Sonderzuwendung in Höhe von 200 Euro.Je nach Einkommen und Familienstand erreicht der Anteil der Fördermittel an der Sparleistung ca. 30 - 90%.
Faustregel: Je mehr Kinder und je geringer das Einkommen, umso größer ist der Anteil der staatlichen Förderung.
Die vollen Zulagen und Steuervorteile werden Ihnen gewährt, wenn Sie einschließlich der Zulagen einen bestimmten Teil Ihres Gehalts in Ihren
Riester-Vertrag einzahlen.
Der Eigenbeitrag beträgt vier Prozent des Vorjahreseinkommens, mindestens aber 60 Euro im Jahr.Insbesondere bei Personen mit geringem Einkommen und Kindern kann es sein, dass die Zulagen bereits so hoch ausfallen, dass an sich keine eigenen Beiträge geleistet werden müssten. Da die staatliche Förderung aber nur gewährt wird, wenn auch der Versicherte sich finanziell beteiligt, muss in jedem Fall ein Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr geleistet werden.
Wer für längere Zeit arbeitslos wird, kann von der Arbeitsbehörde verpflichtet werden, seinen Lebensunterhalt zunächst aus der Auflösung bestehender Sparanlagen (z.B. Bankguthaben, Wertpapierdepots, …) zu bestreiten, bevor ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht. Das gilt nicht für die staatliche geförderte Altersvorsorge: Ansprüche aus Riester-Verträgen sind bei Arbeitslosigkeit vor einer vorzeitigen Verwertung geschützt, soweit sie gefördert aufgebaut wurden.
Im Regelfall beginnen die Auszahlungen aus der Riester-Vorsorge gleichzeitig mit der gesetzlichen Altersrente, also nach
Vollendung des 65. Lebensjahres. Als Versicherter können Sie Leistungen aber schon ab 62 beantragen - die monatlichen Rentenzahlungen sind dann natürlich geringer als bei Rentenbeginn zum gesetzlichen Rentenalter (je nach Geburtsjahr liegt das gesetzliche Rentenalter zwischen 65 und 67).
Mit Beginn der Rentenzahlung ist eine Teilauszahlung von bis zu 30 Prozent des Altersvermögens möglich; die Leistung muss also nicht ausschließlich als lebenslange Rente gewährt werden. Außerdem können bis zu zwölf Monatsrenten in einem Betrag als Jahresrente ausgezahlt
werden.
Wichtig für die Wahl des passenden Produkts ist vor allem die optimale Nutzung der staatlichen Förderung. Wir beraten Sie gerne!
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