Rürup-Rente – die staatlich geförderte Alters­vorsorge für Freiberufler und Selbstständige

Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, ist neben der Riester-Rente eine weitere staatlich geförderte Form der Alters­vorsorge. Sie orientiert sich stark an der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Rürup-Rente beinhaltet keine steuerlichen Zulagen, sondern wird allein über Steuervorteile gefördert. Wenn Sie eine Rürup-Rente abschließen, können Ihre Beiträge bis zu einem maximalen Höchstbetrag von 20.000 EUR / Jahr (bei Ehegatten 40.000 EUR / Jahr) als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.  Allerdings wird nicht sofort der komplette Betrag steuerlich angesetzt. Im Jahr 2012 kann man 74% der Beiträge steuerlich ansetzen, im Jahr 2025 werden es 100% sein.

Wegen der hohen steuerlichen Förderung ist die Rürup-Rente besonders für Selbstständige und Freiberufler attraktiv, da es in der Regel die einzige Möglichkeit ist, steuerbegünstigt fürs Alter vorzusorgen. Aber auch für alle, die eine hohe Steuerbelastung haben, ist die Basisrente interessant.

 

Die wichtigsten Eckdaten der Rürup-Rente:

 

  • Was ist die Rürup-Rente?

Die Rürup-Rente ist im Vergleich zu der gesetzlichen Rentenversicherung eine kapitalgedeckte Form. Anders als bei der gesetzlichen Rente, wo die Beiträge der Versicherten sofort wieder an die bestehenden Rentner fließen, wird Ihre Rürup-Rente angesammelt und später zuzüglich einer sicheren Verzinsung wieder an Sie ausgezahlt. Dank der Steuervorteile liegt die Rendite der Rürup-Rente dabei deutlich über dem Zins für andere Anlageformen.  So ist Ihnen eine lebenslange Rente mit guter Rendite garantiert.

 

  • Welche Beiträge muss ich einbezahlen?

Die Beiträge können Sie als Rürup-Sparer so flexibel gestalten, wie es Ihre finanziellen Verhältnisse erlauben. Bei finanziellen Engpässen ist sogar ein Aussetzen der Beitragszahlungen für eine bestimmte Zeit möglich.

 

  • Wann beginnt die Auszahlung der Rürup-Rente?

Die Auszahlungen Ihrer Rürup-Rente beginnt im Regelfall, wenn Sie das gesetzliche Rentenalter (zwischen 65 und 67 Jahren – je nach Geburtsjahr) erreicht haben.

Sie können als Versicherter die Leistungen aber schon mit 62 beantragen, allerdings sind dann die monatlichen Rentenzahlungen natürlich geringer als bei Rentenbeginn ab dem gesetzlichen Rentenalter.

 

  • Wie lange bekomme ich die Rürup-Rente?

Die Leistungen aus Rürup-Verträgen werden grundsätzlich lebenslang als monatliche Rente gewährt.

 

  • Ist eine Übertragung möglich?

Nein, der Gesetzgeber lässt dies nicht zu. Ebenso wie die gesetzlichen Rentenansprüche, dürfen die Ansprüche aus einer Rürup-Vorsorge nicht übertragen, beliehen, vererbt oder veräußert werden.

 

  • Kann ich mir die Rente in einem einmaligen Betrag auszahlen lassen?

Nein, die Auszahlung in einem einmaligen Beitrag ist nicht möglich.

 

  • Was passiert bei Hartz IV?

Die Rürup-Rente ist Hartz IV-sicher und (soweit es der gesetzliche Rahmen zulässt) auch vor dem Zugriff der Gläubiger bei einer möglichen Insolvenz geschützt.

 

  • Auf was muss ich bei Abschluss einer Rürup-Versicherung achten?

Besonders wichtig ist die Anpassung Ihrer Privatvorsorge an Ihre persönliche Rentenlücke und Ihre individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Auch die optimale Nutzung der steuerlichen Förderung muss berücksichtigt werden. Wir helfen Ihnen gerne dabei!

 

Haben Sie noch weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns bitte.

 



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