Als Freiberufler oder Selbstständige/r dürfen Sie sich unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens privat krankenver­sichern.

Als Arbeitnehmer dürfen Sie in die private Kranken­ver­si­che­rung wechseln, wenn Ihr jährliches Bruttoeinkommen 1 Jahr lang über der Versicherungspflichtgrenze von 50.850 Euro (= 4.237,50 Euro/Monat, Stand 2012) liegt.

Auch als Beamter oder anderer Beihilfeberechtigter (z.B. Richter) sind Sie in der Regel privat krankenversichert.