Vor Berufs­unfähig­keit können Sie sich nicht schützen. Schützen Sie sich deshalb mit einer Versicherung!

Berufsunfähig zu werden, den gelernten Beruf als Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Altenpfleger/in, OTA, … nicht mehr ausüben zu können, ist für die meisten Menschen unvorstellbar. Dennoch kann jeder vierte Deutsche aufgrund von Krebs, Bandscheibenvorfällen, Herzproblemen oder psychischen Erkrankungen seinen Beruf bereits vor dem Rentenalter nicht mehr dauerhaft ausüben.

Ohne Versicherung kommen zu den gesundheitlichen Problemen noch die finanziellen Ängste. Wer hilft Ihnen bei existenziellen Problemen, wenn
Ihre Arbeitskraft wegfällt?

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente springt nur dann ein, wenn Sie komplett erwerbsunfähig sind, also auch nicht mehr in einem anderen Beruf (z.B. als Pförtner) arbeiten können. Sie ist nur minimal und richtet sich nach Ihrer verbleibenden Leistungsfähigkeit. Der finanzielle und soziale Abstieg ist die Folge.

Eine richtige Vorsorge für diesen Fall bedeutet Sicherheit für Sie und Ihre Familie!

Die Berufs­unfähig­keitsversicherung gleicht Ihren gesundheitlich bedingten Verdienstausfall aus und schützt Sie vor den Folgen einer Berufs­unfähig­keit.

Die wichtigsten Eckdaten unserer klassischen Berufs­unfähig­keitsversicherung: 

  • Was verstehe ich unter dem Begriff Berufs­unfähig­keit?

Berufs­unfähig­keit ist die dauerhafte Unfähigkeit, seinen Beruf (z.B. als Kinderkrankenschwester, Rettungsassistent, …) ausüben zu können.

  • Was verstehe ich unter dem Begriff Erwerbsunfähigkeit?

Erwerbsunfähigkeit ist die dauerhafte Unfähigkeit, irgendeine Tätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit ausüben zu können.

  • Bekomme ich bei Berufs­unfähig­keit keine gesetzliche Rente?

Ob Sie gesetzliche Leistungen vom Staat bekommen, hängt von Ihrem Geburts­datum und Ihrer persönlichen Situation ab. Sind Sie vor dem 01.01.1961 geboren, genießen Sie den Schutz der staatlichen Berufs­unfähig­keitsvorsorge. Wie hoch Ihr Anspruch ist, ersehen Sie aus Ihrer jährlichen Renteninformation. Sind Sie nach dem 01.01.1961 geboren, gilt für Sie das System der halben
bzw. vollen Erwerbsminderungsrente.

Bei diesem System spielt Ihr erlernter oder ausgeübter Beruf keine Rolle mehr, es wird lediglich die verbleibende Erwerbsfähigkeit überprüft. Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat nur der, der keine andere Tätigkeit in einem bestimmten Umfang mehr ausüben kann.

Das bedeutet: Wenn Sie Ihren Beruf nach einer schweren Krankheit nicht mehr ausüben können, werden Sie auf eine andere Tätigkeit verwiesen. Als Krankenpfleger erhalten Sie beispielsweise keine Erwerbsminderungsrente, wenn Sie noch als Nachtwächter arbeiten können.

Die Leistungshöhe richtet sich nach Ihrem Bruttoeinkommen und Ihrer verbleibenden Erwerbsfähigkeit:

Sie bekommen keine staatliche Rente, wenn Sie über 6 Stunden irgendeiner Tätigkeit nachgehen können; Sie bekommen die halbe Rente, wenn Sie zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten können; Sie bekommen die volle Rente, wenn Sie weniger als 3 Stunden täglich irgendeiner Tätigkeit
nachgehen können.

  • Wann bin ich im Sinne der privaten Berufs­unfähig­keitsversicherung berufsunfähig?

Sie gelten im Sinne von unserer Versicherung als berufsunfähig, wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50% nicht mehr ausüben können. In diesem Fall zahlt Ihnen die Versicherung eine Berufs­unfähig­keitsrente in der vereinbarten Höhe und befreit Sie zusätzlich in voller Höhe von Ihrer Beitragspflicht.

  • Welcher Beruf ist maßgebend?

Als Beruf wird die zuletzt ausgeübte (auch selbstständige / freiberufliche) Tätigkeit betrachtet, mit der Sie Ihren Lebensunterhalt verdienen.

  • Wann enden die Ansprüche aus der Berufs­unfähig­keitsversicherung?

Die Berufs­unfähig­keitsrente wird eingestellt, wenn

  1. Der Grad der Berufs­unfähig­keit unter 50% fällt, der Gesundheitszustand sich also verbessert hat.
  2. Bei Ihrem Tod enden die Rentenzahlungen.
  3. Bei einer vereinbarten Vertragsdauer (z.B. mit dem 65. Lebensjahr) endet die Rentenzahlung ebenfalls.
  • Ich habe eine Unfall­ver­si­che­rung. Benötige ich dennoch eine Berufs­unfähig­keitsversicherung?

Ja, denn lediglich 10% der Leistungsfälle haben Unfälle als Ursache. Die anderen 90% sind Erkrankungen, die bei einer Unfall­ver­si­che­rung nicht versichert sind. Demzufolge ist eine Unfall­ver­si­che­rung eine Ergänzung, aber keinesfalls ein Ersatz für eine Berufs­unfähig­keitsversicherung.

  • Wie hoch sollte die Berufs­unfähig­keitsrente sein?

Generell raten wir Ihnen zu einer Absicherung von 75-80% Ihres Nettoeinkommens.

Die sichere Alternative ist allerdings eine individuelle Bedarfsermittlung: Stellen Sie Ihre monatlichen Ausgaben (Kreditverpflichtungen, Miete, Versicherungsbeiträge, Lebenshaltungskosten, …) und Ihre bestehenden Einnahmen bei Berufs­unfähig­keit (evt. gesetzliche Rentenleistungen, Einkommen von anderen Familienmitgliedern, Einkommen aus Vermietung, …) gegenüber, das Ergebnis ist die monatliche Mindestversicherungssumme Ihrer Berufs­unfähig­keitsversicherung.

  • Gibt es noch andere Modelle zur Berufs­unfähig­keitsversicherung?

Ja, alternativ zur vorgestellten klassischen Berufs­unfähig­keitsversicherung können wir Ihnen die Investment Berufs­unfähig­keitsversicherung vorstellen. Im Gegensatz zur klassischen BU wird hier das angesparte Fondsguthaben bei Ablauf der Versicherung an Sie ausbezahlt.

Haben Sie noch weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns bitte.

Gerne informieren wir Sie näher über die verschiedenen Möglichkeiten einer Berufs­unfähig­keitsversicherung und finden für Sie das passende Produkt!



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