Berufsunfähig zu werden, den gelernten Beruf als Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Altenpfleger/in, OTA, … nicht mehr ausüben zu können, ist für die meisten Menschen unvorstellbar. Dennoch kann jeder vierte Deutsche aufgrund von Krebs, Bandscheibenvorfällen, Herzproblemen oder psychischen Erkrankungen seinen Beruf bereits vor dem Rentenalter nicht mehr dauerhaft ausüben.
Ohne Versicherung kommen zu den gesundheitlichen Problemen noch die finanziellen Ängste. Wer hilft Ihnen bei existenziellen Problemen, wenn
Ihre Arbeitskraft wegfällt?
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente springt nur dann ein, wenn Sie komplett erwerbsunfähig sind, also auch nicht mehr in einem anderen Beruf (z.B. als Pförtner) arbeiten können. Sie ist nur minimal und richtet sich nach Ihrer verbleibenden Leistungsfähigkeit. Der finanzielle und soziale Abstieg ist die Folge.
Eine richtige Vorsorge für diesen Fall bedeutet Sicherheit für Sie und Ihre Familie!
Die Berufsunfähigkeitsversicherung gleicht Ihren gesundheitlich bedingten Verdienstausfall aus und schützt Sie vor den Folgen einer Berufsunfähigkeit.
Die wichtigsten Eckdaten unserer klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung:
Berufsunfähigkeit ist die dauerhafte Unfähigkeit, seinen Beruf (z.B. als Kinderkrankenschwester, Rettungsassistent, …) ausüben zu können.
Erwerbsunfähigkeit ist die dauerhafte Unfähigkeit, irgendeine Tätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit ausüben zu können.
Ob Sie gesetzliche Leistungen vom Staat bekommen, hängt von Ihrem Geburtsdatum und Ihrer persönlichen Situation ab. Sind Sie vor dem 01.01.1961 geboren, genießen Sie den Schutz der staatlichen Berufsunfähigkeitsvorsorge. Wie hoch Ihr Anspruch ist, ersehen Sie aus Ihrer jährlichen Renteninformation. Sind Sie nach dem 01.01.1961 geboren, gilt für Sie das System der halben
bzw. vollen Erwerbsminderungsrente.
Bei diesem System spielt Ihr erlernter oder ausgeübter Beruf keine Rolle mehr, es wird lediglich die verbleibende Erwerbsfähigkeit überprüft. Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat nur der, der keine andere Tätigkeit in einem bestimmten Umfang mehr ausüben kann.
Das bedeutet: Wenn Sie Ihren Beruf nach einer schweren Krankheit nicht mehr ausüben können, werden Sie auf eine andere Tätigkeit verwiesen. Als Krankenpfleger erhalten Sie beispielsweise keine Erwerbsminderungsrente, wenn Sie noch als Nachtwächter arbeiten können.
Die Leistungshöhe richtet sich nach Ihrem Bruttoeinkommen und Ihrer verbleibenden Erwerbsfähigkeit:
Sie bekommen keine staatliche Rente, wenn Sie über 6 Stunden irgendeiner Tätigkeit nachgehen können; Sie bekommen die halbe Rente, wenn Sie zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten können; Sie bekommen die volle Rente, wenn Sie weniger als 3 Stunden täglich irgendeiner Tätigkeit
nachgehen können.
Sie gelten im Sinne von unserer Versicherung als berufsunfähig, wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50% nicht mehr ausüben können. In diesem Fall zahlt Ihnen die Versicherung eine Berufsunfähigkeitsrente in der vereinbarten Höhe und befreit Sie zusätzlich in voller Höhe von Ihrer Beitragspflicht.
Als Beruf wird die zuletzt ausgeübte (auch selbstständige / freiberufliche) Tätigkeit betrachtet, mit der Sie Ihren Lebensunterhalt verdienen.
Die Berufsunfähigkeitsrente wird eingestellt, wenn
Ja, denn lediglich 10% der Leistungsfälle haben Unfälle als Ursache. Die anderen 90% sind Erkrankungen, die bei einer Unfallversicherung nicht versichert sind. Demzufolge ist eine Unfallversicherung eine Ergänzung, aber keinesfalls ein Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Generell raten wir Ihnen zu einer Absicherung von 75-80% Ihres Nettoeinkommens.
Die sichere Alternative ist allerdings eine individuelle Bedarfsermittlung: Stellen Sie Ihre monatlichen Ausgaben (Kreditverpflichtungen, Miete, Versicherungsbeiträge, Lebenshaltungskosten, …) und Ihre bestehenden Einnahmen bei Berufsunfähigkeit (evt. gesetzliche Rentenleistungen, Einkommen von anderen Familienmitgliedern, Einkommen aus Vermietung, …) gegenüber, das Ergebnis ist die monatliche Mindestversicherungssumme Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Ja, alternativ zur vorgestellten klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung können wir Ihnen die Investment Berufsunfähigkeitsversicherung vorstellen. Im Gegensatz zur klassischen BU wird hier das angesparte Fondsguthaben bei Ablauf der Versicherung an Sie ausbezahlt.
Haben Sie noch weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns bitte.
Gerne informieren wir Sie näher über die verschiedenen Möglichkeiten einer Berufsunfähigkeitsversicherung und finden für Sie das passende Produkt!