Eine Rückkehr in die gesetzliche Kasse ist nicht jederzeit möglich, da der Gesetzgeber vermeiden will, dass Sie in den jungen Jahren von den niedrigen Beitragssätzen der privaten Kranken­ver­si­che­rung profitieren und mit einem Wechsel im Alter steigende Beiträge vermeiden.

Sie können allerdings ohne Probleme in die GKV zurückkehren, wenn Ihre Einkünfte dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze sinken, also mindestens ein Jahr lang weniger als 50.850 Euro (Stand 2012) betragen. Wenn Sie allerdings älter als 55 Jahre sind, müssen Sie auch dann in der PKV bleiben.

Eine Wiederaufnahme in die Gesetzliche ist auch dann möglich, wenn Sie arbeitslos werden oder Ihre Selbstständigkeit oder Freiberuflichkeit in ein Angestelltenverhältnis ändern.